Vorsorge

5. IV-Revision

Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom 20. März 2007

2. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (Finanzierung)Art. 3, 85b

Wir haben es ja gestern klar gesagt: Wir wollen eine materielle Revision, und wir wollen eine finanzielle Gesundheit in diesem Kontext. Es sind die Finanzierungsfragen zu diskutieren.

Lohnprozente – das wird Sie nicht überraschen – sind für unsere Fraktion wirklich der falsche Ansatz. Die Argumente sind klar: Die Invalidenversicherung ist eine Volksversicherung. Alle sollen an der Sanierung teilhaben, nicht nur Berufstätige. Zum Zweiten belasten die Lohnpromille oder Lohnprozente natürlich vor allem die Exportwirtschaft und gefährden damit Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit. Drittens zeigen alle Erfahrungen, auch der umliegenden Nachbarländer, dass die vielen Abgaben, die an die Arbeit gebunden sind, die Reformen erschweren und die Wettbewerbsfähigkeit der Länder stark tangieren. Wir sollten diesen Vorteil, den die Schweiz aufweist, nicht aufgeben; diesen Fehler dürfen wir nicht machen.

Deshalb lehnen wir die lohnprozentuale Finanzierung klar ab, und ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.

Art. 3 Abs. 3; 85b

Ich möchte Ihnen beantragen, dass wir auf die Artikel 130 und 196 zurückkommen, also einzig auf die Frage der Befristung. Es geht bei diesem Thema nur um diese Frage, ich darf das kurz begründen.

Sie wissen das, gestern wurde es gesagt: Die Bundesratsparteien beschlossen anfangs dieser Legislatur eine gemeinsame Strategie. Man war sich einig, dass es eine materielle Revision und eine begrenzte Zusatzfinanzierung brauche. Seither ist einige Zeit ins Land gegangen, die Partner dieses Kompromisses zur Rechten und zur Linken haben sich aus diesem sozusagen herausgeschlichen; entweder aus dem Finanzierungskompromiss oder aus dem materiellen Revisionskompromiss. Wir sind hingegen überzeugt, dass diese Revision beides braucht, dass die IV beides braucht: eine materielle und eine finanzielle Revision. Wir sind auch überzeugt, dass wir die finanzielle Revision – die Mehrwertsteuererhöhung, die für viele von uns bedeutet, eine Kröte zu schlucken – nur durch die Volksabstimmung bringen, wenn wir eine klare gemeinsame, mehrheitsfähige Strategie haben. Deshalb, glaube ich, ist es richtig, uns noch einmal die Frage zu stellen: Wollen wir hier nicht versuchen, diesen Konsens, diesen Kompromiss nicht doch umzusetzen? Diesen Kompromiss, den die SGK Ihres Rates immerhin mit 15 zu 5 Stimmen gemeinsam, alle ausser der SVP, gefasst hat und mit 15 zu 5 Stimmen in der SGK Ihres Rates beschlossen wurde. Gestern wurde die Befristung eliminiert, und das war aus unserer Sicht ein leichtfertiger Entscheid bezüglich künftiger Steuergelder; leichtfertig von linker Seite und leichtfertig von rechter Seite, welche hier der Linken assistiert hat. Ich glaube auch, dass Sie gestern mit diesem Entscheid die Koalition aufs Spiel setzen, die diese Mehrwertsteuervorlage durch die Volksabstimmung gebracht hätte, also die Koalition, die aus mehreren Parteien bestanden hat und die den Arbeitgeberverband und weitere massgebliche Organisationen, Economiesuisse etc., eingebunden hat. Sie setzen die Koalition aufs Spiel, die bereit war, für diese Vorlage zu kämpfen. Diese setzen wir mit diesem Entscheid, nicht zu befristen, aufs Spiel.

Ich beantrage Ihnen deshalb, diese Sache in Ruhe noch einmal zu überlegen, auf diesen Entscheid zurückzukommen und dann die Befristung wieder in die Vorlage hineinzunehmen. Dann werden wir eine mehrheitsfähige Vorlage haben. Wir werden eine Allianz haben, die diese Vorlage auch durch die Volksabstimmung trägt. Wir werden unserem ursprünglichen Versprechen zu Beginn der Legislatur, wonach wir hier beides tun wollen, nämlich die materielle und die finanzielle Revision weiterbringen, Nachdruck verleihen. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie nicht versuchen wollen, die Allianz, die gestern gescheitert ist, wieder in Bewegung zu setzen, und zwar im Interesse der IV, im Interesse der behinderten Mitbürger und Mitbürgerinnen.

Ich bitte Sie, auf dieses Rückkommen einzutreten.

Fraktionserklärung

Wir haben uns – das haben Sie ja gesehen – für das Konzept der SGK-NR stark gemacht, die mit einer sehr klaren Mehrheit, mit 15 zu 5 Stimmen, das nun gescheiterte Konzept verabschiedet hatte. Für uns war die Befristung ein entscheidender Punkt. Wir sind überzeugt, dass in der heutigen Situation die Revision der IV über die materielle, aber auch über die finanzielle Seite gehen muss – aber dass sie befristet sein muss, dass wir heute nicht definitiv beispielsweise über die Entschuldung diskutieren können, dass wir nicht auf Vorrat hier für immer entsprechende Mehrwertsteueranhebungen beschliessen können. Das ist ein falsches Konzept.

Wir bedauern sehr, dass man im zweiten Anlauf, den wir heute Morgen gemacht haben, die Chance nicht genutzt hat, die mehrheitsfähige Vorlage, die sich abgezeichnet hat, in diesem Punkt nachzubessern. Wir sind auch wirklich überzeugt, dass es mit einer Befristung möglich – schwierig, aber möglich – gewesen wäre, diese Vorlage in der Bevölkerung durchzubringen, im Jahre 2008 für das Jahr 2010; darum ging es nämlich, nur um die Befristung und nur um das Stoppen der weiteren Zusatzverschuldung. Wir hatten gekämpft dafür, wir hatten eine Allianz dafür. Diejenigen, die nicht daran geglaubt haben, werden hier nun geradestehen müssen.

Wir sind überzeugt, dass eine unbefristete Vorlage auch beim Volk keine Chance hat. Wir werden sie in Konsequenz ablehnen. Wir werden allerdings unser Versprechen wahrmachen und mit den ständerätlichen Kolleginnen und Kollegen weiter für eine realistische, schrittweise und vom Volk getragenen Revision der IV kämpfen.