Wirtschaft

Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Vertrag

Wortmeldung in der Ständeratsdebatte vom 7. März 2013

Ich bedanke mich dafür, dass ich kurz aus Sicht der APK referieren darf. Nachdem der Kommissionssprecher die Sachlage ausführlich und exzellent dargelegt hat, kann ich mich kurzhalten. 
Aus aussenpolitischer Optik – diese war ja das Hauptanliegen der APK – befürwortet die Kommission diesen Staatsvertrag ohne Vorbehalt, nämlich mit 11 zu 0 Stimmen. Ich verzichte darauf, die lange Vorgeschichte hier noch einmal zusammenzufassen; das wurde gerade eben getan. Es ist ja klar, dass der Staatsvertrag – das ist aussenpolitisch gesehen wohl das Zentrale – es nun ermöglicht, eine jahrelange Auseinandersetzung der beiden Staaten über die Regelung der An- und Abflüge zu beenden, wenn es denn gelingt, das Vertragswerk in Kraft zu setzen. 
Ebenfalls sehr wichtig ist aus Sicht der APK die Wertung, dass mit diesem Staatsvertrag für eine substanzielle Zeitdauer, nämlich ungefähr bis 2030, Rechtssicherheit geschaffen wird. Das ist ganz eindeutig ein grosser Gewinn dieses Vertragswerks; auch das ist schon angeklungen. Ich muss nicht darauf hinweisen, welches Risiko, gäbe es keinen solchen Vertrag, etwa einseitige Verordnungen brächten. Damit ist klar, dass die Rechtssicherheit einen sehr wichtigen Pluspunkt dieses Vertragswerks darstellt. Zudem, das sei nicht verschwiegen, bringt es auch gewisse Entwicklungschancen für diesen entscheidenden Motor der Schweizer Wirtschaft. 
Allerdings ist klar, dass auch die negativen Konsequenzen für die Bewohner nicht nur des Kantons Zürich, sondern der ganzen Region zu Buche schlagen. Es war deshalb in der APK ein grosses Thema und ein wichtiges Anliegen, dass in der detaillierten Umsetzung im Inland – selbstverständlich weiss die zuständige Bundesrätin das bestens – ein möglichst gerechter Lastenausgleich gefunden wird, selbstverständlich nicht nur innerhalb des Kantons Zürich, sondern auch zwischen den beteiligten Kantonen und Regionen. 
Schliesslich haben wir uns auch darüber unterhalten, ob es sinnvoll wäre, weiter zuzuwarten. Wir waren jedoch sehr klar der Meinung, dass dieses Vertragswerk von der Schweiz nun verabschiedet werden sollte. Dann wird man sehen, was die deutsche Seite daraus macht. Aus schweizerischer Optik gibt es sicher keine Gründe, länger zuzuwarten. 
Insgesamt ist das also ein Vertragswerk, dem man zustimmen kann. In unserer Kommission waren es 11 zu 0 Stimmen, ich habe es gesagt. Eine jahrelange Auseinandersetzung, ich unterstreiche es noch einmal, findet hoffentlich ein Ende. Es wird Rechtssicherheit geschaffen. Die APK befürwortet dieses Vertragswerk.