Wissenschaft

Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016

Wortmeldung in der Ständeratsdebatte vom 18. September 2012

Gestatten Sie mir, zwei, drei Vorbemerkungen zum Ganzen zu machen, um über die Sache zu orientieren. Wir sind in der Differenzbereinigung. Sie kennen die Vorgeschichte. Wir haben im Prinzip zwei grundsätzliche Positionen: Die eine ist diejenige des Bundesrates, die andere ist diejenige, die eine Mehrheit der WBK-SR beantragt hatte, die im Ständerat aber keine Mehrheit fand und nachher vom Nationalrat aufgenommen wurde. Inhaltlich unterscheidet sich letztere dadurch, dass sie den Zahlungsrahmen um 300 Millionen Franken erhöht und glättet und bei den Fachhochschulen nur glättet. Das war die Ausgangssituation für Ihre Kommission bei der Beratung der Differenzen.

Diese Beratung hat folgendes Bild ergeben, das Sie auch auf Ihrer Fahne haben: Fünf Bundesbeschlüsse liegen vor. Bei den ersten drei Bundesbeschlüssen – 2, der die ETH betrifft, 3, der die Universitäten betrifft, und 4, der die Fachhochschulen betrifft – gibt es jeweils eine Mehrheit Ihrer Kommission mit einer Differenz von einer Stimme, die den Zahlungsrahmen erhöhen und glätten will, die also bei der Position des Nationalrates bleiben will. Beim Bundesbeschluss 5 zur Forschungsförderung gibt es eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission, die beim Entwurf des Bundesrates bleiben und die Erhöhung des Zahlungsrahmens um 85 Millionen Franken streichen möchte. Die Minderheit will dort beim Beschluss des Nationalrates mit Erhöhung und Glättung des Zahlungsrahmens bleiben. Beim Bundesbeschluss 6 schliesslich ist die Mehrheit Ihrer Kommission mit dem Bundesrat der Meinung – hier gibt es keinen Minderheitsantrag mehr -, dass die 58,9 Millionen Franken für die Tätigkeit der KTI wieder gestrichen werden sollten, und zwar mit der Begründung, dass einerseits nach dem, was bisher ausgeführt wurde, 100 Millionen Franken in der Sonderbotschaft zum „Aktionsplan koordinierte Energieforschung“ für die KTI vorgesehen sind und andererseits im letzten Zyklus der Innovationsförderung das Budget der KTI zusätzlich um 100 Millionen Franken aufgestockt wurde.

Insgesamt heisst das also: in den ersten drei Bundesbeschlüssen eine knappe Mehrheit für Erhöhung und Glättung; im Bundesbeschluss 5 eine leichte Mehrheit für den Bundesrat, das heisst keine Glättung und keine Erhöhung; im Bundesbeschluss 6, zur KTI, eine Mehrheit für die Position des Bundesrates. In jedem Fall, was immer Sie hier beschliessen, gehen wir vermutlich noch in eine weitere Runde. Das die allgemeinen Bemerkungen. 
Was den Bundesbeschluss 2 anbelangt, geht es um das ETH-System, und Sie haben das gesehen: eine Mehrheit und eine Minderheit; die Minderheit will gemäss den ursprünglichen Zahlen des Bundesrates agieren, die Mehrheit will glätten und erhöhen, also dem Nationalrat folgen.