17. April 2015

Bessere Behandlung bei unerfülltem Kinderwusch

Die geplante Änderung des Verfassungsartikels zur Fortpflanzungsmedizin würde Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine bessere Behandlung ermöglichen. Das betonen die Befürworterinnen und Befürworter des Komitees «Ja zur Fortplfanzungsmedizin».

Die Verfassungsänderung sei zeitgemäss, sagte FDP-Ständerat Felix Gutzwiller (ZH) vor den Medien in Bern. Heute habe die Schweiz eine der restriktivsten Gesetzgebungen. Mit einem Ja zur Verfassungsänderung werde Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine effizientere und sicherere Behandlung ermöglicht.

Über die Verfassungsänderung entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni. Heute dürfen nur so viele Eizellen im Reagenzglas zu Embryonen entwickelt werden, wie der Frau sofort eingepflanzt werden können. Es sind dies drei. Nur jede sechste befruchtete Eizelle ist aber überlebensfähig. Mit dem neuen Verfassungstext dürften so viele Embryonen entwickelt werden, wie «für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind».

Auszug aus dem Artikel im Walliser Boten

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