Medienspiegel

28. Mai 2015

Schweizer Aussenpolitiker zurück aus dem Iran

Bei einem offiziellen Kurzbesuch der beiden aussenpolitischen Spitzenvertreter des National- und Ständerats, Carlo Sommaruga (SP/GE) und Felix Gutzwiller (FDP/ZH) in Teheran haben sich die Iraner optimistisch über eine baldige Einigung im Atomstreit gezeigt.

Die beiden Schweizer Vertreter hätten die Guten Dienste der Schweiz für die Organisation weiterer Gespräche, nicht nur im Atom- und Syriendossier, sondern eventuell auch zwischen dem Iran und Saudi-Arabien zur Entspannung der Lage in der Region angeboten. Die Schweiz könne eine Plattform für weitere Diskussionen sein, sagte Sommaruga. Während der Gespräche hätten sie aber auch immer wieder auf den Respekt der Menschenrechte, die Abschaffung der Todesstrafe und ein Ende der Unterdrückung der Gemeinschaft der Bahaï gepocht.

Auszug aus dem Artikel in Südostschweiz

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27. Mai 2015

Die PID reist weltanschauliche Gräben auf

«Es ist ziemlich klar, dass die Langzeit-Unfruchtbarkeit mit Chromosomenaberrationen zusammenhängt, die häufig zu Spontanaborten führen. Können wir mit der PID Embryonen auswählen, die die besten Entwicklungschancen haben, dann haben die Eltern eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, sich den Kinderwunsch zu erfüllen, als heute.»

Auszug aus dem Interview in der NZZ

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26. Mai 2015

Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

«Die Schweiz kennt momentan eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze Europas. So sind immer wieder Paare gezwungen, sich für eine optimale Therapie im Ausland behandeln zu lassen. Ein Totalverbot für Präimplantationsdiagnostik (PID) gibt es in Europa nur in der Schweiz und in Litauen. In den anderen Ländern wird die PID seit über 20 Jahren praktiziert und ist breit akzeptiert.

Die PID ist eigentlich nichts anderes als eine frühe Form der Pränataldiagnostik, die in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche bei Tausenden von Frauen durchgeführt wird. Ich erinnere mich gut an die Diskussionen zur Pränataldiagnostik vor rund 20 Jahren – die Kritiker präsentierten dieselben Argumente wie heute die PID-Gegner. Es wurde gewarnt vor der Diskriminierung von Behinderten, Missbräuchen und Eugenik. Heute ist die Pränataldiagnostik selbstverständlich und geniesst grosse Akzeptanz. Die Situation für die Behinderten hat sich nicht verschlechtert, im Gegenteil.»

Auszug des Artikels von Felix Gutzwiller im St. Galler Tagblatt

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22. Mai 2015

Kritischer Freund

Einen «kritischen Freund Israels» nannte der Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller die Schweiz zum Abschluss der Reise einer Delegation
der aussenpolitischen Kommission des Rates durch Israel und die Palästinenersgebiete. Der Augenschein und die Gespräche der
Schweizer Parlamentarier hätten, so Gutzwiller, die Wichtigkeit der Zweistaatenlösung für ein Ende des israelisch-palästinensischen Konflikts erneut bekräftigt. Der Spielraum für dieses Konzept werde aber zusehends enger.

Auszug aus dem Artikel im Tachles

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29. April 2015

Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

In einer detaillierten Stellungnahme sagen die Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM) und die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Ja zur Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung. «Die Annahme dieser Änderung ist nicht nur für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) unabding bar, sondern schafft ganz grundsätzlich den gesetzlichen Rahmen für die Durchführung einer zeitgemässen Reproduktionsmedizin. Letztere wird nicht nur eine effizientere Behandlung ermöglichen, sondern auch Komplikationen für Mutter und Kind vermeiden helfen.»

Seit der Zulassung der vom jetzigen Ständerat Felix Gutzwiller eingereichten Motion zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) am 2. September 2004 sind über 10 Jahre vergangen. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats, der eine Beschränkung der PID auf maximal 8 zu Embryonen kultivierbare Eizellen im Vorkernstadium vorsah, wurde von allen Fachdisziplinen als unzweckmässig und willkürlich kritisiert. Daraufhin wurde ein zweiter Vorschlag eingereicht, der zuerst im Ständerat, später im Nationalrat umfassend überarbeitet wurde. Nach mehrfachen, zum Teil umstrittenen Beratungen in beiden Kammern des Parlaments wurde schliesslich am 12. Dezember 2014 ein Kompromissvorschlag mehrheitlich angenommen.

Auszug des Artikel im Magazin Gynäkologie

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25. April 2015

FDP sagt Ja zur Präimplantationsdiagnostik

Die FDP befürwortet den neuen Verfassungsartikel für die Fortpflanzungsmedizin, über den das Volk am 14. Juni abstimmt. Die Delegierten der Partei sagten am Samstag in Brig mit 194 zu 6 Stimmen Ja zur Präimplantationsdiagnostik.

Die schweizerische Gesetzgebung sei im Bereich der Fortpflanzungsmedizin im Vergleich zu anderen Ländern sehr restriktiv, sagte der Zürcher FDP-Ständerat Felix Gutzwiller. Nur die Schweiz und Litauen würden die Präimplationstechnik heute noch verbieten. Dank der neuen Technik könnten unnötige seelische und körperliche Belastungen vermieden werden und es dürfte zu einem Rückgang der Zwillings- und Mehrlingsschwangerschaften kommen.

Auszug aus dem Artikel in awp Finanznachrichten

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21. April 2015

Ausgewogen und zeitgemäss

Am 14. Juni stimmen wir ab über eine massvolle Weiterentwicklung der Fortpflanzungsmedizin – und nicht über Designerbabys, Leihmutterschaft et cetera, wie dies die Gegner der Vorlage glauben machen wollen. Ein Ja wird die Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz nicht revolutionieren.

Aber es wird die Grundlage geschaffen für einige Anpassungen zum Wohle von betroffenen Paaren, die in den meisten Ländern Europas längst etabliert sind. Heute hat die Schweiz eine der restriktivsten rechtlichen Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin in ganz Europa. Sie verunmöglicht Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine optimale Behandlung im eigenen Land und leistet einem unerwünschten Fortpflanzungsmedizintourismus Vorschub.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die neu zugelassen werden soll, ist nichts anderes als eine zeitlich vorgezogene Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchung in der frühen Schwangerschaft), die in der Schweiz längst etabliert ist.

Deshalb ist die Gleichbehandlung von PID mit Pränataldiagnostik letztlich nichts als konsequent. Auch hier soll der Staat auf die Eigenverantwortung der betroffenen Paare setzen.

Auszug des Artikels von Felix Gutzwiller in den Schaffhauser Nachrichten

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17. April 2015

Bessere Behandlung bei unerfülltem Kinderwusch

Die geplante Änderung des Verfassungsartikels zur Fortpflanzungsmedizin würde Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine bessere Behandlung ermöglichen. Das betonen die Befürworterinnen und Befürworter des Komitees «Ja zur Fortplfanzungsmedizin».

Die Verfassungsänderung sei zeitgemäss, sagte FDP-Ständerat Felix Gutzwiller (ZH) vor den Medien in Bern. Heute habe die Schweiz eine der restriktivsten Gesetzgebungen. Mit einem Ja zur Verfassungsänderung werde Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine effizientere und sicherere Behandlung ermöglicht.

Über die Verfassungsänderung entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni. Heute dürfen nur so viele Eizellen im Reagenzglas zu Embryonen entwickelt werden, wie der Frau sofort eingepflanzt werden können. Es sind dies drei. Nur jede sechste befruchtete Eizelle ist aber überlebensfähig. Mit dem neuen Verfassungstext dürften so viele Embryonen entwickelt werden, wie «für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind».

Auszug aus dem Artikel im Walliser Boten

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04. April 2015

Ja zu einer ausgewogenen Fortplfanzungsmedizin

Die Schweiz hat heute eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze Europas. Das verunmöglicht eine optimale Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch. Diese Paare haben oft einen jahrelangen Leidensweg hinter sich. Wir sollten diese Personen unterstützen, statt ihnen Steine in den Weg zu legen.

Mit einem Ja am 14. Juni zum Verfassungsartikel für die Fortpflanzungsmedizin können wir dies tun.

Auszug aus dem Artikel in der Aargauer Zeitung

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25. März 2015

Fortschritt und Eigenverantwortung gewährleisten

Am 14. Juni 2015 stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über den Verfassungsartikel für die Fortpflanzung, besser bekannt als Präimplantationsdiagnostik, ab. Dabei geht es um die, von Parlament und Bundesrat unterstützte, Zulassung genetischer Untersuchungen von künstlich entstandenen, menschlichen Embryonen.

Diese Verfassungsänderung ist ausgewogen und zeitgemäss. Sie berücksichtigt aktuelle gesellschaftliche und medizinische Entwicklungen. Sie ermöglicht Paaren eine erfolgreichere und optimalere Kinderwunschbehandlung. Durch die gezieltere Behandlung werden gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind, durch die Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften, minimiert. Weiter werden die betroffenen Paare vor unnötigen seelischen und körperlichen Belastungen bewahrt. Das gilt vor allem für Paare mit schweren genetischen Defekten, die zum heutigen Zeitpunkt „Schwangerschaften auf Probe“ über sich ergehen lassen müssen.

Die Annahme des Verfassungsartikels „Ja zur Fortpflanzungsmedizin“ stärkt die Eigenverantwortung von werdenden Eltern, da die Entscheidung für oder gegen vorgeburtliche Tests sowie für oder gegen die Austragung eines behinderten Kindes zu jeder Zeit beim betroffenen Paar liegt.

Stellungnahme von Felix Gutzwiller

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