Vorsorge

6. IV-Revision. Zweites Massnahmepaket

Wortmeldung in der Ständeratsdebatte vom 19. Dezember 2011

Ich bitte Sie, einzutreten und die Vorlage nicht zurückzuweisen. Ich glaube, der Kommissionssprecher hat das Wichtige schon gesagt. Ich möchte nur noch einmal kurz zusammenfassen, was Sie wissen: 
Die Invalidenversicherung ist seit siebzehn Jahren defizitär. Heute ist sie mit rund 15 Milliarden Franken bei der AHV verschuldet. Seit 2008 haben wir die 5. IV-Revision. Diese hat – wie auch von Frau Fetz gesagt wurde – durchaus positive Entwicklungen eingeleitet. Es ist aber auch klar, dass diese Revision nicht ausreicht, um die Finanzen der IV wieder ins Lot zu bringen. Auch bezüglich der Zukunft ist eine gewisse Vorsicht angesagt. Es werden Szenarien gehandelt. Wenn ich mir nun aber die Aussichten betreffend die Wirtschaftslage ansehe, muss ich sagen, dass es wohl nicht vorsichtig ist zu glauben, dass eine gute wirtschaftliche Entwicklung schlussendlich die Entschuldung mitveranlassen kann. Da ist, glaube ich, das Vorsichtsprinzip am Platze. 
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorlage jetzt deutlich geringere Einsparungen veranschlagt, als ursprünglich eigentlich vorgesehen waren und als auch nötig wären. Sie wissen, dass die Vernehmlassungsvorlage noch von 700 Millionen Franken an Einsparungen gesprochen hat. Die jetzige Vorlage liegt gemäss bundesrätlicher Fassung bei 315 Millionen, gemäss Mehrheitsfassung bei 250 Millionen. Das Sparpotenzial, das hier ausgewiesen werden kann, wurde also massiv reduziert.

Schliesslich muss darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen der Revisionen 6a und 6b mit kurzfristig zu realisierenden Massnahmen auch investiert wird, beispielsweise in den Bereichen der Verstärkung der Wiedereingliederung oder der Prävention von Invalidität. Bei der Revision 6a sind das ungefähr 40 Millionen Franken, bei der Revision 6b sind es ungefähr 60 Millionen. Gesamthaft werden also 100 Millionen Franken investiert, um die Eingliederung vorwärtszubringen. 
Das wichtigste Argument dafür, dass wir hier unbedingt eintreten und weitermachen sollten, ist ganz sicher das Versprechen, das viele von uns in der Diskussion um die Mehrwertsteuererhöhung abgegeben haben: Wir haben der Bevölkerung klar gesagt, dass diese eine vorübergehende Massnahme zur Entschuldung der IV sei und der Steuersatz 2018 zurückgeführt werde. Dieses Versprechen wollen wir in jedem Fall einhalten. Das ist der wichtigste Grund, weshalb wir hier eintreten sollten. 
Es gibt sehr viele inhaltliche Themen, die nun bereits angesprochen wurden. Ganz sicher ist einer der ganz kontroversen Punkte das stufenlose Rentensystem, auf welches wir noch zu sprechen kommen werden. Ich will hier schon jetzt deponieren, dass es schon aufgrund der negativen Erwerbsanreize, die heute im System enthalten sind, ganz sicher nicht richtig ist, dieses stufenlose System nur auf neue Rentner und Rentnerinnen auszurichten, ohne die bestehenden Rentner und Rentnerinnen mit einzubeziehen. Das erklärt auch den Unterschied im Sparpotenzial, den Sie gesehen haben. Das ist ein wichtiger Grund. Aus meiner Sicht ist aber ebenso wichtig wie dieses Sparpotenzial, dass Sie mit der Mehrheitsposition die negativen Erwerbsanreize nur für die Neurentner und Neurentnerinnen eliminieren; es macht aber Sinn, diese für alle Rentner und Rentnerinnen zu eliminieren. Das Grundanliegen dieser Revision ist, für eine bessere Integration zu sorgen. 
Es gibt weitere Argumente, die für das stufenlose Rentensystem sprechen; diese werde ich dann noch kurz bei der Detailberatung einbringen. Insgesamt aber ist diese Revision 6b ein wichtiger nächster Schritt im Rahmen des Versuches, die IV endlich wieder in eine stabile Situation zu bringen. 
Deshalb ist es auch richtig, einzutreten und dann in die Detailberatung zu gehen.