Standesinitiative Zürich. Änderung AHVG
Wortmeldung in der Ständeratsdebatte vom 18. März 2009
Nur noch ein Satz; ich habe dem nichts beizufügen. Ich wollte mich hier mit der Enthaltung nicht in einen Gegensatz zur Kommission stellen. Ich habe das sehr gut verstanden.
Ich will einfach noch einmal deutlich machen, dass das Grundanliegen ein zentrales Anliegen ist. Es geht nämlich wirklich um den Autonomiebegriff, der hier dafür verantwortlich war, dass diese kantonale Initiative in Zürich einen derart guten Hintergrund gefunden hat. Es ist so, dass letztlich der Zivilstand kein gutes Kriterium ist und dass wir längerfristig Richtung zivilstandsunabhängige Renten gehen müssen. Das hat mit der Autonomie und der Selbstbestimmung zu tun. Das geht in das gleiche Kapitel wie das Thema Assistenzdienst von heute Morgen und wie – aus meiner Optik – die Präimplantation. Das sind ganz gewichtige gesellschaftspolitische Argumente, und deshalb bin ich froh, dass man das im Kontext der 12. AHV-Revision aufnehmen wird. Die Kosten sind sehr beträchtlich. Das hat auch mich dazu gebracht, dem jetzt nicht zuzustimmen. Aber der Grundsatz, dass ein zivilstandsunabhängiger Rentenanspruch geschaffen werden soll, ist, denke ich, ein Ziel, das wir längerfristig unbedingt verfolgen sollten.