Gesundheit

Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen

Parlamentarische Initiative von Felix Gutzwiller, eingereicht am 8. Oktober 2004, Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom März 2008

Ich freue mich auf eine weitere spannende Debatte zu diesem spannenden Thema. Ich möchte kurz noch einmal etwas zum Hintergrund dieses Anliegens sagen: Ich danke der Kommission dafür, dass sie versucht hat, das Anliegen noch klarer zu formulieren, als das im Nationalrat geschehen ist. Ich bin allerdings mit Frau Forster der Meinung, dass das eben noch nicht genügt und dass wir besser daran täten, der bundesrätlichen Version zuzustimmen.

Zum Hintergrund: Ich darf daran erinnern, dass diese parlamentarische Initiative aus dem Jahre 2004 stammt. Sie ist also bereits vier Jahre alt. Sie stammt nicht ohne Grund aus dem Jahr 2004, denn in jenem Jahr haben wichtige internationale Organisationen erstmals den Passivrauch als Schadstoff am Arbeitsplatz abgeklärt und den Passivrauch definitiv als Schadstoff deklariert. Man hatte also sozusagen die Wissensbasis für die Aktion, die wir in der Folge vorgeschlagen haben. Ich muss hier nicht mehr ausführen, warum Passivrauch ein Schadstoff ist. Er enthält die gleichen Substanzen wie der Aktivrauch; selbstverständlich ist das Risiko geringer, aber es ist ganz stark dosisabhängig und besteht vor allem dort, wo stundenlang in verrauchter Atmosphäre gelebt resp. gearbeitet wird.

Der Ansatz dieser parlamentarischen Initiative und des Gesetzentwurfes ist genau so, wie es Kollege Frick ausgeführt hat: Es geht ganz strikt um die Ausrichtung auf die Drittgefährdung. Niemand, ich zuletzt, würde das Recht eines autonomen Erwachsenen, sich selbst zu schädigen, negieren wollen. Sie kennen diese Haltung aus der Cannabisdebatte, auch wenn sie nicht überall als kohärent angesehen wird. Ich bestreite das Recht eines autonomen Erwachsenen, sich selbst zu schädigen, nicht. Er soll rauchen und trinken dürfen; darin sind wir uns einig. Aber wenn es nach dem liberalen Credo eine staatliche Legitimation gibt, dann besteht sie dort, wo eine Handlung eine Drittgefährdung mit sich bringt. Wir wollen hier also vor dem unfreiwilligen Konsum von Tabak schützen. Es ist keine Frage, dass wir uns hier im Hinblick auf die Legitimation staatlichen Handelns auf sehr gutem Boden bewegen. Es geht also um die Fremdgefährdung.

Nebenbei darf ich noch sagen, dass Passivrauch in der Schweiz der Schadstoff Nummer eins der Innenraumluft ist; auch das ist nicht sehr bekannt, doch wird es durch neuere Untersuchungen belegt. Die Feinstaubbelastung in Lokalen, in denen viel geraucht wird, beträgt ein Mehrfaches der Alarmwerte für Schweizer Strassen. Sie sehen also die Verhältnisse.

Ihnen wird hier ein Schutzgesetz vorgeschlagen, und ich möchte zu diesem Gesetz noch etwas ausführen: Dieses Schutzgesetz – ich glaube, man darf sagen, dass dieser Punkt in der Debatte schon ein bisschen untergegangen ist – regelt sehr viele Fragen befriedigend. Wir haben zum ersten Mal einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz vor dem Passivrauchen in den öffentlichen Gebäuden, Schulen, Spitälern und vielen anderen Einrichtungen. Sie werden erstaunt sein, aber das allein ist in der Schweiz noch nicht selbstverständlich. So finden Sie nach wie vor viele Einrichtungen des Gesundheitswesens und auch Schulen, in denen geraucht werden darf. Das wird nicht mehr möglich sein, und das ist sehr positiv.

Die einzigen noch offenen Fragen haben mit der Behandlung des Themas im Rahmen der Gastronomie zu tun. Hier hat Ihre Kommission versucht, etwas differenzierter zu sein als der Nationalrat, sie ist aber in ihrem Ansatz nach wie vor nicht klar. Wir schlagen Ihnen zusammen mit dem Bundesrat vor, sehr klar zu sein. Das Konzept ist: Es gibt im Prinzip rauchfreie öffentliche und öffentlich zugängliche Räume, auch in der Gastronomie. Es gibt Ausnahmen, sogenannte Fumoirs; das müssen nicht kalte Nikotinstüblein sein, sondern es können von mir aus attraktive Raucher-Lounges sein, in die man auch einen Drink mitnehmen kann. Diese Möglichkeiten sind zugelassen, sie sind allerdings unbedient; ich komme darauf noch zurück.

Ihre Kommissionsmehrheit hat versucht, eine Zwischenlösung zu formulieren. Ich muss Ihnen einfach zu bedenken geben, dass diese Zwischenlösung – kombiniert mit dem Argument der kantonalen Vielfalt, das Herr Frick schon erwähnt hat – dafür sorgen wird, dass in jedem Fall eine Volksinitiative eingereicht wird; verschiedene Organisationen überlegen sich diesen Schritt schon. Diese Lösung wäre sicher radikaler als unser gesamtschweizerischer Ansatz – etwa so radikal wie jene Regelung, die im Kanton Genf von 80 Prozent der Bevölkerung beschlossen worden ist. Wollen Sie also ein klares Konzept mit einfachen Spielregeln und einen guten Arbeitnehmerschutz und keinen kantonalen Flickenteppich, so sollten Sie der etwas strengeren und klareren Fassung des Bundesrates zustimmen.

Ein letztes Wort zur Personalfrage, denn letztlich geht es beim Unterschied um die Frage, ob Sie bediente oder unbediente Fumoirs wollen. Wenn in einem Lokal eine räumliche Trennung nicht möglich ist, lautet die Frage, ob Sie zulassen wollen, dass das Lokal wählen kann, was es sein will. Noch ein Wort zum Personal: Ich glaube, der Versuch, dass das Personal erklären muss, dass es bereit ist, so zu arbeiten, ist ein löblicher Versuch; ich denke aber, dass er nicht genügend weit geht.

Nennen Sie mir einen anderen der über hundert Schadstoffe am Arbeitsplatz, den die Suva anerkennt, bei dem Sie deklarieren würden: Es gibt zwei unterschiedliche Typen von Arbeitsplätzen, es gibt zwei unterschiedliche Typen von Luftqualität; der Arbeitnehmende kann auswählen, ob er die etwas sauberere oder die etwas dreckigere Luft möchte. Das wäre einzigartig in unserem Konzept des Arbeitnehmerschutzes. Auch hier braucht es eine klare Regelung, das heisst, diese Fumoirs sind im Prinzip unbedient.

Ich fasse zusammen: Wir sind im Moment in einer Situation, in der es in der Tat gilt, einen Paradigmenwechsel, einen Kulturwechsel vorzunehmen. Der Kulturwechsel besteht darin, dass heute die Mehrheit der Nichtrauchenden ihre Freiheit beanspruchen will. Es geht nicht um den Abbau der Freiheit, sondern es geht um ein Mehr an Freiheit für die Nichtrauchenden. Diesen Paradigmenwechsel hat das Publikum, die Bevölkerung, schon vollzogen. Denken Sie an die Abstimmungen im Tessin, im Bündnerland, in Solothurn, in Genf und an vielen anderen Orten. Die Ergebnisse waren sehr deutlich. Das Publikum wünscht diesen Paradigmenwechsel zum Schutz der Nichtrauchenden. Sie haben mit der Variante des Bundesrates eine klare Lösung, eine einfache Lösung, keine Bürokratie – eine Lösung, die dafür sorgen wird, dass Sie landesweit ein gleiches Konzept haben werden. Es entspricht im Übrigen dem Konzept, das europaweit ab dem 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt worden ist. 60 Prozent der Touristen in der Schweiz kommen aus einem Gebiet, das genau diese Lösung kennt; eine einfache, klare Lösung, die auch dem Arbeitnehmerschutz Rechnung trägt.

Ich bitte Sie, unter dieser Optik betrachtet, klar dem Bundesrat zu folgen. Wenn Sie das nicht tun und der Mehrheit der Kommission folgen, dann bitte ich Sie, zumindest in Artikel 2a darauf zu verzichten, die Wahlmöglichkeit für Lokale einzuführen. Sie hätten damit eine Variante, die bediente Fumoirs zwar zuliesse; sollte den Betrieben die Erfüllung der Anforderungen nicht möglich sein, dann wären es einfach Nichtraucherlokale. Es wäre zumindest ein gangbarer Weg, wenn Sie dem Bundesrat und bei Artikel 2a der Minderheit Forster zustimmten.

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