29. April 2015

Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

In einer detaillierten Stellungnahme sagen die Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM) und die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Ja zur Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung. «Die Annahme dieser Änderung ist nicht nur für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) unabding bar, sondern schafft ganz grundsätzlich den gesetzlichen Rahmen für die Durchführung einer zeitgemässen Reproduktionsmedizin. Letztere wird nicht nur eine effizientere Behandlung ermöglichen, sondern auch Komplikationen für Mutter und Kind vermeiden helfen.»

Seit der Zulassung der vom jetzigen Ständerat Felix Gutzwiller eingereichten Motion zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) am 2. September 2004 sind über 10 Jahre vergangen. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats, der eine Beschränkung der PID auf maximal 8 zu Embryonen kultivierbare Eizellen im Vorkernstadium vorsah, wurde von allen Fachdisziplinen als unzweckmässig und willkürlich kritisiert. Daraufhin wurde ein zweiter Vorschlag eingereicht, der zuerst im Ständerat, später im Nationalrat umfassend überarbeitet wurde. Nach mehrfachen, zum Teil umstrittenen Beratungen in beiden Kammern des Parlaments wurde schliesslich am 12. Dezember 2014 ein Kompromissvorschlag mehrheitlich angenommen.

Auszug des Artikel im Magazin Gynäkologie

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