Gesundheit

Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed Care

Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom März 2008

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin im Verwaltungsrat einer mittelgrossen Pharmafirma, die Zwischenprodukte für Generika und Originalpräparate herstellt. Ich habe in der Kommission – und deshalb erlaube ich mir, gleichwohl etwas zu sagen – die Frage aufgeworfen, ob es richtig sei, diese Änderung vorzunehmen, ohne vertiefte Abklärungen zu machen. Das möchte ich vielleicht voranstellen: Dieser Änderungsantrag kam am Schluss einer Kommissionssitzung, ohne schriftliche Grundlage, sehr überraschend; nach meiner Interpretation war es nicht wirklich möglich, die Implikationen dieser Änderung tatsächlich abzuschätzen. Deshalb gestatte ich mir, trotz der richtigen Aussage des Kommissionspräsidenten, wonach keine Gegenstimmen da waren, hier noch einmal das Wort zu ergreifen und Sie zu bitten, den Antrag Schweiger zu unterstützen.

Mein erster Punkt: 
Mir ist nicht klar geworden, auch in der jetzigen Debatte nicht, ob man eigentlich mit diesen Änderungen eine Änderung der Preispolitik will oder ob man einfach sagt: Materiell gibt es keine Änderung, nur gehört das nicht in das Gesetz, weil es schon in der Verordnung steht. Der Kommissionssprecher hat klar gesagt, dass es keine materielle Änderung sei und deshalb eigentlich nicht ins Gesetz gehöre, es sei eine verwirrliche Verknüpfung. Er hat aber zweimal betont, dass es keine materielle Änderung sei. Wenn man Herrn David zuhört, dann hat er offensichtlich materielle Änderungen in diesem komplexen Geflecht der Preispolitik im Sinn; Frau Ory ebenfalls, allerdings etwas anders gelagerte. Schon dieses sollte uns zur Vorsicht mahnen. Wir haben hier widersprüchliche Aussagen. Ich möchte sehr gerne von der Verwaltung, von Herrn Bundespräsident Couchepin oder vom Kommissionssprecher wissen, ob die Interpretation stimmt, wonach keine materielle Änderung in dieser Preispolitik vorgesehen ist, weil man es in der Verordnung belässt, oder aber ob es sich um eine materielle Änderung handelt. Dann würde ich gerne wissen, in welche Richtung diese materielle Änderung zu verstehen ist. Das zum Grundsatz.

Zum zweiten Punkt: 
„preisgünstig“. Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, diesen Begriff im Gesetz zu haben, wenn man nicht sagt, was man damit meint. Die Interpretation von Herrn David kann ich nicht ganz teilen. Der Text der nationalrätlichen Fassung von Absatz 3 ist sehr klar: Preisgünstig sind Heilmittel, wenn sie „die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand gewährleisten“. Das ist ein klares Konzept, das gesundheitsökonomisch etabliert ist – bestimmte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand. Das ist eine klare Interpretation dessen, was preisgünstig ist. Schreibt man nur „preisgünstig“ ins Gesetz, dann hat man hier einen Spielraum, der so oder so nachher geklärt werden muss, sei es über die Verordnung oder über die Gerichte. Also ist es sicher sinnvoll, die Definition von „preisgünstig“ hier hineinzunehmen.

Ein dritter Punkt: 
Der zweite Teil der nationalrätlichen Fassung von Absatz 3 schliesslich – das wurde angesprochen – scheint mir ebenfalls sinnvoll. Hier geht es ja um den Innovationsbeitrag. Wenn Sie nachher bestätigen, dass es hier keine Praxisänderung gibt – denn die Fassung entspricht der heutigen Praxis gemäss KVV -, kann man es natürlich auch einfach in der KVV belassen. Will man damit aber eine Praxisänderung verbinden, soll man es hier deklarieren. Aus meiner Sicht gibt es einen weiteren guten Grund – im Nationalrat wurde er erwähnt -, dies hier ins Gesetz zu schreiben. Wenn Sie nämlich nur das Kriterium „preisgünstig“ festschreiben, wenn Sie nicht auch klarmachen, dass ein innovatives Medikament entsprechende Preisstrukturen haben kann, dann riskieren Sie längerfristig, dass für die Grundversicherung nur noch preisgünstige Arzneimittel – sprich: beispielsweise nur noch Generika – zugelassen werden, Originalpräparate dagegen nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie wissen durchaus, dass es solche Bestrebungen gibt. Ich persönlich bin klar der Meinung, dass auch innovative Originalpräparate schnell und zügig in die Grundversicherung aufgenommen gehören. Mit dem zweiten Satz machen Sie das klar und stellen Sie sicher, dass hier keine Erosion der Versorgung stattfindet.

Ich bitte Sie also zu klären: 

  1. Meint man eine materielle Änderung – dann wäre dies offen zu deklarieren -, oder meint man einfach eine gesetzessystematische Änderung?
  2. Ist es nicht gescheiter, dass wir ins Gesetz schreiben, was wir unter „preisgünstig“ verstehen, als dass wir dies sonst irgendjemandem überlassen?
  3. Wollen Sie wirklich die Tür für eine Entwicklung öffnen, die letztlich dazu führen könnte, dass Originalpräparate nicht mehr im ganzen System gleichzeitig und gleichermassen – sprich: auch in der Grundversicherung – berücksichtigt werden können?

Ich glaube wirklich, man kann hier dem sehr deutlichen Beschluss des Nationalrates zustimmen. Ich bitte Sie, den Antrag Schweiger zu unterstützen.