Energie

Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz». Massnahmen in den Jahren 2013-2016

Wortmeldung in der Ständeratsdebatte vom 13. März 2013

Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen den Aktionsplan „Koordinierte Energieforschung Schweiz“ vorstellen darf. Vorab eine formelle Bemerkung: Sie haben vermutlich festgestellt, dass unsere Fahne das Datum vom 31. Januar 2013 trägt. Es ist eine dringliche Vorlage, sie wurde von beiden WBK so behandelt, und zwar im ersten Quartal dieses Jahres. Die WBK-SR, die zuerst beraten hat, hat ihre Entscheide unter Vorbehalt der Beschlüsse im Nationalrat getroffen. Wir konnten dann aber auf eine weitere Sitzung verzichten, weil die Beschlüsse des Nationalrates mit den Anträgen der WBK-SR an Ihren Rat identisch waren. Damit ist auch schon gesagt, was ich am Schluss erläutern werde, nämlich dass die beiden Kommissionen – und jetzt auch schon der Nationalrat – sich bezüglich der Anträge in Übereinstimmung befinden. 
Nach dieser Vorbemerkung komme ich zur Vorlage selber. Worum geht es hier? Mit der vorliegenden Botschaft zum Aktionsplan „Koordinierte Energieforschung Schweiz“ beantragt der Bundesrat im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes zweckgebundene Fördermassnahmen zur Stärkung der Energieforschung in den Jahren 2013 bis 2016. Sie wissen natürlich, dass die nachhaltige und effiziente Nutzung der Energie eine der Leitlinien für die Legislaturperiode 2011-2015 ist. Sie wissen auch, dass der Bundesrat und das Parlament im Jahr 2011 beschlossen haben, den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie zu realisieren. Mit dieser Energieforschungsbotschaft soll der Umbau des Energiesystems gezielt unterstützt werden, um die Stromversorgung in der Schweiz sicherzustellen, damit entsprechende Massnahmen ergriffen werden können. Diese liegen auf verschiedenen Ebenen; ich werde sie dann noch erläutern. 
In der vorliegenden Botschaft geht es also sowohl um institutionelle Fördermassnahmen als auch um zusätzliche Grundlagenforschung bis hin zur produktnahen und angewandten Forschung in verschiedenen Bereichen. Der Aktionsplan, der Ihnen vorliegt, wurde im Rahmen eines interdepartementalen Ausschusses erarbeitet, unter Einbezug verschiedenster Fachleute und natürlich unter direkter Beteiligung der Organisationen KTI, Schweizerischer Nationalfonds, Hochschulen, ETH-Rat, Crus, Rektorenkonferenz der Fachhochschulen usw., die den Energieforschungsplan nachher umsetzen. Er ist auf eine umfassende Bewertung von Technologiefeldern abgestützt und beinhaltet die thematische Ausrichtung der Fördermassnahmen auf Aktionsfelder und Forschungsschwerpunkte, die ein besonders grosses Potenzial zur Unterstützung der neuen Energiepolitik aufweisen. Der Aktionsplan umfasst auf diese Aktionsfelder und Forschungsschwerpunkte ausgerichtete Massnahmen. Sie beziehen sich auf drei Bereiche: den wissenschaftlichen Kompetenzaufbau an den Hochschulen – Stichwort: Kompetenzzentren im Energiebereich -, die gezielte Projektförderung und die Nachwuchsförderung. 
Die Umsetzung dieses Aktionsplans soll einerseits durch die an den erwähnten Kompetenzzentren beteiligten Institutionen erfolgen, die sich – auch das sei erwähnt – durch Eigenleistungen auch finanziell an den Kosten beteiligen müssen, andererseits über die KTI-Projektförderung und die daran beteiligte Privatwirtschaft. Hier sei festgehalten – denn dazu gab es eine Diskussion in der Kommission -, dass die Beteiligung, vor allem der Kantone, in Bezug auf zusätzliche Stellen nicht als Eintrittsbedingung formuliert ist; das gab Anlass zu verschiedenen Nachfragen und Diskussionen. Es ist vielmehr eine Zielgrösse im Hinblick auf den Aufbau dieser Kompetenzzentren. Das ist wichtig, damit hier nicht davon ausgegangen wird, es sei hier eine hohe Eintrittsbarriere für diejenigen, die sich für Kompetenzzentren interessieren, errichtet worden. Ich sage es also noch einmal, damit es auch im Amtlichen Bulletin steht: Es sind hier nicht Eintrittsbedingungen gemeint, sondern Zielgrössen für den Aufbau der Kompetenzzentren in diesem Bereich. 
Bis 2020 sollen gemäss Aktionsplan sieben solche interuniversitär vernetzte Kompetenzzentren entstehen, welche auf den gemäss dem Plan als prioritär bewerteten Forschungsgebieten tätig sind. Ich möchte diese sieben Aktionsfelder kurz erwähnen: Es sind die Energieeffizienz; die Netze und ihre Komponenten, die Energiesysteme; die Speicherung; die Strombereitstellung; die ökonomie-, umwelt-, rechts- und verhaltensbezogenen Themen; die effizienten Konzepte, Prozesse und Komponenten der Mobilität; die Biomasse. In diesem Rahmen sollen an den beteiligten Hochschulen bis 2020 gestaffelt insgesamt 30 neue Forschungsgruppen mit Professuren geschaffen werden. Zudem soll über spezifische Zusatzmassnahmen die Nachwuchsförderung im Bereich der Energieforschung gezielt verstärkt werden. 
Sie haben es festgestellt: Es sind hier für die Periode 2013-2016 insgesamt 202 Millionen Franken beantragt, die wie folgt aufgeteilt sind: 60 Millionen sind ein Beitrag zugunsten des ETH-Bereiches für den akademischen Kompetenzaufbau, einschliesslich des Aufbaus und Betriebs notwendiger Forschungsinfrastrukturen. 118 Millionen werden für ein Förderprogramm „Energie“ beantragt, das erstmals durchgeführt wird, zu Hoffnung Anlass gibt und von KTI und Nationalfonds gemeinsam koordiniert wird. Da sind eben die Beiträge zum Aufbau und Betrieb interuniversitärer Kompetenzzentren vorgesehen; über die Finanzierung und die zusätzlichen Stellen habe ich schon gesprochen. Schliesslich erhält das Nachwuchsförderprogramm „Energie“ des Nationalfonds 24 Millionen Franken, dies zur Rekrutierung von Nachwuchskräften für den Kapazitätsaufbau der Institutionen und der neuen Kompetenzzentren im Bereich der Energieforschung. 
Diese Mittel werden einerseits über eine Zweckbindung auf dem ETH-Zahlungsrahmen, andererseits über eine Aufstockung der entsprechenden Gesamtkredite beantragt. Sie haben es festgestellt: Dies ist eine separate Botschaft. Die Meinung ist aber, dass diese Massnahmen zugunsten der Energieforschung ab der nächsten Förderperiode, sprich jener für die Jahre 2017 bis 2020, in den ordentlichen BFI-Rahmen überführt werden sollen. 
Ihre Kommission hat sich ausführlich mit diesem Energieforschungsplan beschäftigt, hat weitere Hearings durchgeführt und dabei Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Forschungsförderungsinstitutionen, der Hochschulen und Fachhochschulen, der Privatwirtschaft, aber auch der Umweltschutzorganisationen angehört und hat diese Botschaft bearbeitet. Zu Diskussionen wie jenen in der anderen Kommission hat vor allem der erste Bundesbeschluss Anlass gegeben, in welchem der Bundesrat vorsieht, 60 Millionen Franken aus dem bereits für den ETH-Bereich gesprochenen Zahlungsrahmen für die Jahre 2013 bis 2016 für die Energieforschung einzusetzen – mit anderen Worten: die in der von Ihnen schon beratenen und beschlossenen BFI-Botschaft vorgesehenen Mittel in einem gewissen Ausmass umzuwidmen.

Sowohl die Kommission des Nationalrates als auch Ihre WBK haben ganz klar, mit einer grossen Mehrheit – bei uns waren es 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, gegen diese Zweckbindung votiert und beschlossen, eine Erhöhung der Beiträge an den ETH-Bereich um eben diese 60 Millionen Franken zu beantragen. Ich darf festhalten, dass dies auch den Empfehlungen der Mitberichte der UREK-SR und unserer Finanzkommission entspricht.

Die anderen drei Bundesbeschlüsse, die Vorlagen 2 bis 4, wurden einstimmig angenommen. Sie ermöglichen es, dass im Bereich Energieforschung die KTI mit 118 Millionen Franken das vorher erwähnte kompetitive Förderprogramm aufbauen und der Schweizerische Nationalfonds mit 24 Millionen Franken neue Förderprofessuren schaffen kann.

Ich möchte Ihnen also namens der einstimmigen Kommission anheimstellen, den Aktionsplan „Koordinierte Energieforschung Schweiz“ für die Jahre 2013 bis 2016 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den entsprechenden Krediten zuzustimmen. Ich sage es noch einmal: Bei der Vorlage 1 beantragt die Kommission ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen eine Aufstockung um 60 Millionen Franken. Die Vorlagen 2 bis 4 wurden unverändert angenommen. Ich sage abschliessend ebenfalls noch einmal, dass diese Anträge analog sind zu jenen der WBK-NR und den Beschlüssen des Nationalrates.