Vorsorge

6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket

Wortmeldung in der Ständeratsdebatte vom 12. März 2013

Ich möchte Ihnen sehr empfehlen, hier der Mehrheit zu folgen. 
Dieser Interventionsmechanismus, wie Kollege Rechsteiner das gerade gesagt hat, ist in der Tat etwas Neues, aber das ist gerade das Positive daran. Ich muss Sie hier nicht daran erinnern, wie sich die Schuldenbremse bezüglich der Staatshaushaltkrise in den letzten Jahren in der Schweiz positiv ausgewirkt hat, welchen Zuspruch sie in der Bevölkerung hat. Wir haben aber keine schuldenbremsenähnlichen Mechanismen in den Sozialversicherungen, und deshalb ist es ausserordentlich wichtig, dass wir hier einen ersten Schritt machen. Ich jedenfalls bin überzeugt, dass die Bevölkerung diese sehr heilsame Erfahrung der Schuldenbremsenthematik auch auf die Sozialversicherungen ausgeweitet sehen will. Das heisst allerdings, dass Sie, wie die Mehrheit das vorschlägt, eine klare Vorstellung von den Mechanismen haben müssen, die in Kraft treten, wenn eben eine gewisse Unterdeckung da ist, in diesem Falle der IV, damit dann mit einem gewissen Automatismus die entsprechenden Massnahmen in Gang gesetzt werden können. Diese Massnahmen müssen notwendigerweise ausgewogen sein, können also nicht nur die Einnahmenseite betreffen, wie das die eine Minderheit will, sondern müssen einnahmen- und ausgabenseitig wirken können. 
Es ist ja auch klar, dass der weitere Antrag der Minderheit, der dann vom Bundesrat eine Vorlage will, nicht wirklich taugt, um die Mechanik des Interventionsmechanismus voranzubringen, denn gerade in der Krise ist es ja sehr oft so, dass die Reformen sehr schwierig sind, dass die Reformen blockiert werden können. Deshalb muss man vorsorgen und sicherstellen, dass bei einer entsprechenden Krise ein ausgeglichenes Massnahmenpaket greifen kann. Das tut man hier, und deshalb sollten Sie der Mehrheit folgen.